Teilnahmebedingungen

  • Anmeldeschluss: 22. Juli 2011. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
  • Die Teams bestehen aus je zwei Spielern. Jedes Team muss einen Kapitän benennen.
  • Alter der Teilnehmer: 16-29 Jahre. Die Teilnahme Minderjähriger setzt das Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten voraus.
  • Sportlich-faires Verhalten der Teilnehmer wird vorausgesetzt.
  • Über die Spielregeln und die Ergebnisse der einzelnen Partien und das Gesamtergebnis entscheidet der Turnierleiter oder von ihm bestellte Schiedsrichter. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Alkoholisierte Teilnehmer können durch den Turnierleiter vom Spiel ausgeschlossen werden.
  • Sonnenschutzmittel, geeignete Spielkleidung und sonstige Ausrüstung müssen selbst mitgebracht werden. Bälle, Netze und Trinkwasser werden für die Spieler gestellt.
  • Der Veranstalter behält sich die kurzfristige Absage der Veranstaltung auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse vor. Es besteht keine Schadenersatzpflicht bei Ausfall oder Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung.
  • Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.
  • Alle Teilnehmer sollten eine Privathaftpflichtversicherung haben. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Für Unfälle, körperliche Schäden und Schäden oder Verlust an der persönlichen Ausrüstung sowie Diebstahl, die sich während der Veranstaltung sowie auf Hin- und Rückreise ereignen, haftet der Veranstalter grundsätzlich nicht. Mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen müssen selbst beaufsichtigt werden. Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob von ihm verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden in Höhe der vom Veranstalter unterhaltenen üblichen Haftpflichtversicherung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich gebunden ist. Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für unentgeltlich in Verwahrung gegebene Gegenstände oder Ausrüstung der Teilnehmer.
  • Veranstalter: CDU Stadtverband Bergkamen.

Download der Teilnahmebedingungen als PDF hier.

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